Wahlmanipulation in Düdingen: Staatsanwaltschaft prüft verdächtige Stimmzettel
Antoinette HettnerWahlmanipulation in Düdingen: Staatsanwaltschaft prüft verdächtige Stimmzettel
In Düdingen ist eine Untersuchung wegen des Verdachts auf unzulässige Stimmensammlung bei den Parlamentswahlen eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Freiburg prüft den Fall nun, nachdem Wahlhelfer Dutzende Stimmzettel mit auffällig ähnlicher Handschrift gemeldet hatten.
Die Unregelmäßigkeiten wurden während der Auszählung für den Generalrat entdeckt. Wahlmitarbeiter fielen mehrere Dutzend Stimmzettel auf, die offenbar mit nahezu identischer Schrift ausgefüllt waren. Besorgt über dieses Muster informierte das Wahlamt die Bezirksverwaltung der Region Sense.
Der Fall wurde daraufhin an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung überwiesen. Nach Schweizer Recht stellt die Stimmensammlung – also das Einsammeln und Einreichen von Stimmzetteln durch Dritte – eine Straftat dar. Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs verbietet solche Wahlbeeinflussungen ausdrücklich.
Die Behörden untersuchen nun, ob die mutmaßlichen Manipulationen das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Das Ergebnis dieser Prüfung wird entscheiden, ob weitere rechtliche oder administrative Schritte notwendig sind.
Die Ermittlungen dauern an, während die Verantwortlichen das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten klären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte der Fall rechtliche Konsequenzen nach dem Schweizer Wahlrecht nach sich ziehen. Ob die Wahlergebnisse Bestand haben, hängt von den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ab.






