05 April 2026, 02:31

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: mehr Nachhaltigkeit und einfachere Anerkennung für ausländische Fachkräfte

Schwarz-weißer Architekturgrundriss eines Mehrraumgebäudes, beschriftet als Neuhaus Oberlandgereich in Hamburg, Deutschland, mit detaillierten Anmerkungen zu Zimmern, Fluren, Fenstern, Türen und anderen Merkmalen.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: mehr Nachhaltigkeit und einfachere Anerkennung für ausländische Fachkräfte

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Berufsregeln für Architektinnen und Architekten sowie Stadtplaner zu modernisieren und gleichzeitig strengere Umwelt- und Sozialstandards einzuführen.

Das neue Gesetz soll es zudem Fachkräften mit ausländischer Ausbildung erleichtern, ihre Qualifikation noch vor der Einreise nach Deutschland anerkennen zu lassen. Bisher unterlagen Architektinnen, Architekten und Planer in anderen Bundesländern seit 2012 den EU- und nationalen Vorschriften. Ausländische Abschlüsse wurden im Einzelfall geprüft, wobei oft zusätzliche Prüfungen oder Weiterbildungen erforderlich waren, wenn sie nicht vollständig den deutschen Standards entsprachen. Der neue Entwurf vereinfacht dieses Verfahren, indem er in Sachsen-Anhalt eine Vorabanerkennung ermöglicht.

Die Reformen erweitern die beruflichen Gestaltungsmöglichkeiten und erlauben künftig Unternehmensformen wie die GmbH & Co. KG, OHG oder KG. Zudem werden elektronische Einreichungen für Registrierungen und Tätigkeitanzeigen eingeführt. Die Ausbildungsprogramme werden aktualisiert, um zentrale Themen wie Baurecht, barrierefreies Bauen und Klimafolgenanpassung stärker zu berücksichtigen.

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Ein besonderer Fokus des Entwurfs liegt auf sozialen und ökologischen Aspekten: Planer müssen künftig in ihren Projekten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien berücksichtigen. Auch bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang erhalten mehr Gewicht.

Absolventinnen und Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen erhalten früher Zugang zur Architektenkammer als Junior-Mitglieder. Der Entwurf aktualisiert zudem die Registrierungsvorschriften und präzisiert die beruflichen Pflichten.

Die geplanten Änderungen werden die Arbeitsweise von Architektinnen, Architekten und Planern in Sachsen-Anhalt maßgeblich beeinflussen. Digitale Prozesse, erweiterte Unternehmensmöglichkeiten und strengere Nachhaltigkeitsvorgaben werden den Berufsstand prägen. Auch ausländische Fachkräfte profitieren von einem vereinfachten Anerkennungsverfahren vor ihrem Umzug in das Bundesland.

Quelle