Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Antoinette HettnerSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 haben 976 Personen ihre Eintragung auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und ermöglicht so ein einfacheres Verfahren zur Anerkennung des Geschlechts.
Das Gesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft, und die meisten Antragstellenden sind erwachsen. Laut dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler betrafen etwa 40 der 976 Fälle Minderjährige. Der Großteil dieser jüngeren Antragstellenden wechselte von weiblich zu männlich.
Die Landesregierung berichtete, dass bisher nur vier Personen eine zweite Geschlechtsänderung vorgenommen haben. Zwar erlaubt das Gesetz nach einer einjährigen Wartefrist eine weitere Aktualisierung, doch wurden zu diesen Fällen keine Details erfasst.
Der Fachverband der Standesämter hat die Reform positiv aufgenommen. Dennoch werden derzeit mögliche Anpassungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, für verurteilte Straftäter eine fünfjährige Wartefrist für die Änderung des Geschlechtseintrags einzuführen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird seit seiner Einführung stetig genutzt. Mit fast 1.000 bearbeiteten Änderungen hat es den Prozess der Geschlechtsanerkennung für die meisten Antragstellenden vereinfacht. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und könnten einzelne Regelungen in Zukunft anpassen.






