18 April 2026, 16:30

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – AfD scheitert mit Klage

Roter Kreis, der einem Hakenkreuz ähnelt, in der Mitte einer Stadtkarte umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – AfD scheitert mit Klage

Ein deutsches Gericht hat Nürnberg vorerst den Verbleib im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" gestattet. Die Entscheidung fällt nach einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung mit der rechtspopulistischen AfD, die die Mitgliedschaft der Stadt anfocht. Streitpunkt ist, ob das Engagement Nürnbergs gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt.

Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Beteiligung der Stadt am Bündnis infrage stellte. Ein bayerisches Gericht entschied 2024 zunächst gegen Nürnberg, woraufhin die Stadt Berufung einlegte.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfte den Fall am Donnerstag und urteilte, dass Nürnberg vorläufig im Netzwerk bleiben darf, während weitere Details geprüft werden. Das Verfahren wurde zur erneuten Bewertung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwiesen – dieses soll nun den Hauptzweck des Bündnisses sowie die Rolle der Stadt darin analysieren.

Dem Bündnis, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, fließen öffentliche Mittel aus Nürnberg und anderen Regionen zu. Erst kürzlich startete es unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen.

Ein endgültiges Urteil steht noch aus, das Verfahren läuft weiter. Die aktuelle Entscheidung bedeutet, dass Nürnberg vorerst Teil des Bündnisses bleibt. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun Struktur und Einfluss der Stadt innerhalb des Netzwerks prüfen – das Ergebnis wird zeigen, ob die Mitgliedschaft mit den Neutralitätsgesetzen vereinbar ist.

Quelle