Interne Dokumente enthüllen: Bundesregierung ignoriert rechtliche Bedenken bei Grenzabweisungen
Antoinette HettnerInterne Dokumente enthüllen: Bundesregierung ignoriert rechtliche Bedenken bei Grenzabweisungen
Deutschlands umstrittene Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, stößt auf scharfe Kritik aus den eigenen Regierungsreihen. Interne Unterlagen belegen, dass Beamte vor den rechtlichen Mängeln und politischen Risiken der Maßnahme warnten. Seit ihrer Einführung im Mai 2025 hat die Regelung über 1.300 Seiten mit juristischen Bedenken hervorgebracht – ohne dass es Belege für eine Krise gäbe, die sie rechtfertigen würde.
Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt eine Weisung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylantragstellende zurückzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Personen abgewiesen. Doch aus den Ministeriumsakten geht hervor, dass es keine Daten gibt, die eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" belegen – die gesetzliche Voraussetzung für solche Ablehnungen.
Die Abteilung B 2 des Ministeriums wies wiederholt auf "erhebliche rechtliche und politische Risiken" hin, die mit der Praxis verbunden seien. Ein Beamter bezeichnete sie als "potenziell brandgefährlich" und "nach EU-Recht nicht haltbar". Bereits 2024, lange vor Inkrafttreten der Weisung, hatten Mitarbeiter Bedenken geäußert.
Die Dokumente zeigen zudem, dass weder Länder noch Kommunen Nachweise für eine Sicherheitskrise vorgelegt haben. Ohne diese fehlt Deutschland die rechtliche Grundlage für die Zurückweisungen. Juristen des Ministeriums warnten, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate andauern könnte – und die Regelung bis dahin in der Schwebe ließe.
Trotz interner Widerstände und fehlender Rechtsgrundlage bleibt die Praxis bestehen. Über 1.300 Seiten Aktenmaterial belegen ihre wackelige Basis, während keine Region Belege für eine Sicherheitsbedrohung vorgelegt hat. Die Regierung muss nun mit möglichen Klagen und anhaltender Rechtsunsicherheit rechnen.






