Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt
Antoinette HettnerHubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu bekämpfen. Die Neuregelung soll den Mordparagraphen erweitern, sodass auch Fälle erfasst werden, in denen Opfer allein wegen ihres Frauseins zum Ziel werden. Hubig will damit rechtliche Lücken schließen, die bisher oft zu milderen Anklagen in solchen Verbrechen führen.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Eifersucht als Mord gewertet werden. Dennoch werden einige dieser Taten weiterhin nur als Totschlag verfolgt – mit deutlich geringeren Strafen. Während Totschlag festgelegte Haftzeiten vorsieht, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubigs Entwurf zielt darauf ab, das Gesetz zu präzisieren, indem geschlechtsspezifische Motive ausdrücklich als mögliche Grundlage für eine Mordanklage genannt werden. Der Vorstoß folgt auf Kritik, dass die bestehenden Regelungen sogenannte „Feminizide“ nicht ausreichend ahnden. Sollte die Reform verabschiedet werden, würden Täter, die aufgrund des Geschlechts ihres Opfers handeln, künftig härter bestraft.
Die geplante Änderung würde die strafrechtliche Verfolgung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte in Deutschland neu definieren. Durch die Einstufung als Mord könnten Gerichte in entsprechenden Fällen lebenslange Haftstrafen verhängen. Nun steht die Bundesregierung vor der Aufgabe, die Novelle durch den Bundestag zu bringen.






