Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister

Silvester Seip
Silvester Seip
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Ein Plakat mit einem schwarzen Power-Logo, einem schwarzen Kreis mit einer weißen Umrandung und einem weißen Buchstaben 'P' in der Mitte sowie fettem Text, der 'Rache für Verbrechen, revolutionäre Gewalt' lautet und zur Aktion gegen rassistische Ungerechtigkeit und Gewalt aufruft.Silvester Seip

Freispruch für Hannoveraner nach umstrittenem Facebook-Post gegen Oberbürgermeister

Ein Hannoveraner Gericht hat Christian H. in einem umstrittenen Verfahren wegen eines Facebook-Posts freigesprochen, der sich gegen den grünen Oberbürgermeister der Stadt, Belit Onay, richtete. Im Mittelpunkt stand eine Nachricht in der Gruppe "Hannover Gruppe", in der der Angeklagte angeblich zu Gewalt aufgestachelt haben soll. Die Richterin urteilte, die Staatsanwaltschaft habe nicht nachweisen können, dass er eine schwere Straftat belohnt oder öffentlich gebilligt habe.

Der Prozess folgte einer Strafanzeige und einem Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 900 Euro. Christian H. behauptete stets, seine Äußerungen hätten der Anregung einer Debatte gedient – nicht der Aufforderung zu Gewalt.

Die "Hannover Gruppe" begann als lockere Plattform zum Austausch lokaler Fotos und Nachrichten. Mit der Zeit wuchs sie auf etwa 93.000 Mitglieder an, wobei die tägliche Nutzerzahl zeitweise auf bis zu 200.000 stieg. Doch mit der wachsenden Popularität fanden sich zunehmend rechtsextreme Stimmen zusammen, die ihren Einfluss in der Gruppe verstärkten.

Die Moderation stieg largely auf Facebooks automatisierte Systeme und Nutzermeldungen. Christian H. zählte zu den fünf aktivsten Beitragenden. Seine Posts bezogen sich häufig nostalgisch auf die 1980er- und 1990er-Jahre, oft gepaart mit kryptischen Bemerkungen wie "Vergesst nie, was sie uns genommen haben."

Anlass für die Anklage war ein Beitrag, in dem er schrieb: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz sehen... Wartet, ich muss mich korrigieren – er heißt doch Grüner Sultan, oder?" Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dies verstoße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs, der die Billigung schwerer Straftaten unter Strafe stellt. Christian H. behauptete, er habe lediglich eine politische Diskussion anstoßen wollen, und beteuerte sogar, Onay eigentlich zu unterstützen.

Trotz der provokanten Wortwahl kam die Richterin zu dem Schluss, dass es an ausreichenden Beweisen fehle. Das Gericht sah keinen Nachweis dafür, dass Christian H. eine gewalttätige Handlung belohnen oder öffentlich gutheißen wollte.

Mit dem Freispruch bleibt Christian H. von weiteren Konsequenzen wegen des Posts verschont. Die Entscheidung stützte sich auf das Fehlen klarer Belege für eine unmittelbare Aufforderung zu Gewalt. Der Fall wirft erneut grundsätzliche Fragen zu Meinungsfreiheit, Online-Moderation und den Grenzen politischer Äußerungen im digitalen Raum auf.

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