22 April 2026, 20:37

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – Streit um Kritik an BR-Rundfunkrat Hamado Dipama

Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon an einem Podium, mit einem Banner dahinter und einer aufmerksamen Menge davor.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – Streit um Kritik an BR-Rundfunkrat Hamado Dipama

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt stand seine Kritik an Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, die Müller auf Twitter geäußert hatte. Gegen ihn war rechtlicher Druck ausgeübt worden, nachdem er Dipamas Online-Aktivitäten und politische Verbindungen thematisiert hatte.

Dipama, der 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré aus Burkina Faso geflohen war, unterstützt seitdem offen den aktuellen Machthaber des Landes, Ibrahim Traoré. Der Streit eskalierte, als der ÖRR-Blog auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag hinwies, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren – ein Begriff, der später entfernt wurde.

Müllers Anwälte argumentierten, dass seine Tweets sachlich korrekt und nicht ehrverletzend seien. Dennoch belastete das Verfahren ihn emotional und finanziell stark. Er beschrieb den Prozess als zermürbend, auch wenn eine Notfall-Spendenaktion ihm half, die Anwaltskosten zu decken.

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Der Blogger kritisierte zudem das Rechtssystem, in dem sich Beschuldigte oft hohen Kosten erwehren müssten, um sich gegen unbegründete Beleidigungsvorwürfe zu verteidigen. Zwar zeigte er sich erleichtert über die Einstellung des Verfahrens, wies aber Rückfragen zurück, ob es sich um einen Angriff auf seine Medienkritik gehandelt habe. Stattdessen führte er den Konflikt auf persönliche Animositäten Dipamas zurück.

Müller stellte außerdem infrage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um dort ein Mausoleum einzuweihen. Diese Detailfrage heizte die öffentliche Debatte über Dipamas politische Haltung und rechtliche Position weiter an.

Mit der Einstellung des Verfahrens begrüßte Müller das Ergebnis und betonte, dass eine Verurteilung für wahre Aussagen ungerecht gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft sah letztlich keine hinreichenden Gründe für eine Anklage.

Die Einstellung bedeutet, dass Müller keine Konsequenzen für seine Berichterstattung fürchten muss. Der Fall hatte die Schwierigkeiten aufgezeigt, mit denen sich faktische Kritik an Personen des öffentlichen Lebens konfrontiert sieht. Dipama bleibt unterdessen Mitglied des BR-Rundfunkrats, während seine politischen Aktivitäten und Social-Media-Auftritte weiterhin für Diskussionen sorgen.

Quelle