08 April 2026, 08:49

Brandenburg verbietet religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen

Altes Buch mit einem Adleremblem auf dem Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung, mit Text und einer Abbildung einer Person.

Brandenburg verbietet religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für die Justiz – religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen verboten

Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz für seine Justiz einführen, das religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen untersagt. Mit dem Vorstoß soll vermieden werden, dass Richter:innen und Staatsanwält:innen während der Verhandlung als befangen wahrgenommen werden könnten. Der Entwurf hat bereits Rückhalt aus der Landesregierung und von juristischen Verbänden erhalten.

Das geplante Gesetz würde Richter:innen und Staatsanwält:innen verbieten, während des Dienstes sichtbar religiöse oder politische Symbole zu tragen. Gegenstände wie Kopftücher, Kippen oder Kreuze wären in Gerichten künftig nicht mehr erlaubt. Die Regelung orientiert sich an ähnlichen Gesetzen, die in anderen Bundesländern – darunter Berlin – bereits in Kraft sind.

Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg hatte das Vorhaben bereits im Koalitionsvertrag verankert. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, befürwortet das Gesetz, schlägt jedoch vor, es auch auf Laienrichter:innen auszuweiten und Tätowierungen einzubeziehen. Er betonte zugleich, dass die Einschränkungen muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, nicht davon abhalten sollten, eine juristische Ausbildung zu beginnen – auch wenn sie später möglicherweise nicht in allen Fällen den Vorsitz führen könnten.

In Deutschland wird seit Langem über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst diskutiert, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für die formelle Einführung des Gesetzes bekannt gegeben.

Ziel des geplanten Neutralitätsgesetzes ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Entscheidungen frei von persönlichen Einflüssen erscheinen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, müssten alle Richter:innen und Staatsanwält:innen in Brandenburg im Gerichtssaal ein neutrales Erscheinungsbild wahren. Die genauen Regelungen und deren Umsetzung werden derzeit noch beraten.

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