20 April 2026, 04:30

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität

Gelb gewordenes Papier mit schwarzer Handschrift, ein deutscher Regierungsbrief, der die Freilassung eines Mannes erbittet.

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verbundenheit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und erklärte die Entlassungen für rechtskräftig – ohne weitere Rechtsmittel.

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, was Fragen zu ihrer Loyalität gegenüber dem demokratischen System aufwarf.

Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv verteidigen und sich klar zu ihr bekennen, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Schon begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität eines Einzelnen reichen aus, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Anwärter im Vorbereitungsdienst können jederzeit aus dem Dienst entfernt werden, wenn sie als ungeeignet eingestuft werden.

Das Oberverwaltungsgericht wies die Klagen der Anwärter ab und urteilte, dass ihr Verhalten die unverzichtbare Voraussetzung der Verfassungsloyalität für den öffentlichen Dienst nicht erfülle.

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Die Entscheidung unterstreicht, dass die Treue zur Verfassung für Beamte in Deutschland unverhandelbar bleibt. Beide Anwärter sind nun endgültig aus dem Dienst entlassen, ohne weitere rechtliche Möglichkeiten, das Urteil anzufechten.

Quelle