25 March 2026, 04:29

Berliner Buchhandlung klagt gegen Extremismus-Vorwurf und Ausschluss vom Buchhandlungspreis

Titelblatt eines alten Buches mit dem Titel 'Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue'

Berliner Buchhandlung klagt gegen Extremismus-Vorwurf und Ausschluss vom Buchhandlungspreis

Berliner Buchhandlung wehrt sich gegen Ausschluss von Preisverleihung und Extremismus-Vorwurf

Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel, bekannt für ihr linkes politisches und philosophisches Sortiment, geht juristisch gegen ihre Streichung von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises 2026 vor. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte den Laden von der Auszeichnung ausgeschlossen und als "politisch extremistisch" eingestuft. Die Betreiber haben nun Klage eingereicht und fordern den Minister auf, seine Äußerungen zurückzunehmen und die Extremismus-Bezeichnung zu unterlassen.

Der Streit eskalierte, als Weimer die Buchhandlung mit Verweis auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" – also Hinweise mit Bezug zum Verfassungsschutz – von der Preisvergabe ausschloss. In einem Interview mit der Zeit begründete er, steuerfinanzierte Auszeichnungen dürften nicht an Gruppen gehen, die er als extremistisch einstufe. Die 2002 gegründete Buchhandlung ist Teil des linksalternativen Schwarze Risse-Kollektivs und zeigt seit Langem Transparente mit Kritik an Kapitalismus und Grenzpolitik, etwa mit dem Spruch "Freizügigkeit für alle Menschen! Abschottung und Abschiebungen sind tödlich!".

Die Betreiber forderten Weimer zunächst auf, seine Aussagen per Unterlassungserklärung zurückzunehmen. Als er dies verweigerte, reichten sie beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26). Ziel ist es, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu untersagen, die Buchhandlung weiterhin als extremistisch zu bezeichnen. Das Ministerium hält jedoch daran fest, dass Amtsträger solche Einschätzungen öffentlich äußern dürfen.

Ein Termin für eine Entscheidung steht noch aus, die Buchhandlung befindet sich damit in einer rechtlichen Schwebephase. Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob Weimers öffentliche Vorwürfe seine Befugnisse überschritten oder die Rechte des Ladens verletzt haben.

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Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte, den Eilantrag zu prüfen. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Buchhandlung von der Preisverleihung ausgeschlossen, und die Äußerungen des Ministers bestehen fort. Das Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie staatliche Vertreter kulturelle Einrichtungen in künftigen Konflikten öffentlich einordnen dürfen.

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