31 March 2026, 02:29

Bayrisches Testzentrum scheitert mit unzulässigen COVID-19-Speicheltests vor Gericht

Eine schwarze Oberfläche mit einem weißen und roten Covid-19-Testthermometer, das Text und Zahlen anzeigt.

Bayrisches Testzentrum scheitert mit unzulässigen COVID-19-Speicheltests vor Gericht

Ein Testzentrum in Bayern hat einen Rechtsstreit um den Einsatz nicht zugelassener COVID-19-Speicheltests verloren. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber gegen regulatorische Vorgaben verstoßen habe, indem er auf ungültige Testkits setzte. Daraufhin muss das Zentrum nun eine Rückforderung in Höhe von 95.000 Euro begleichen.

Der Betreiber hatte von Beginn an den speichelbasierten Schnelltest (AT088/21) eingesetzt. Über 200.000 dieser Tests waren beschafft worden, obwohl die Zulassung des Kits bereits im September 2021 erloschen war. Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber die Gültigkeit des Tests nicht überprüft hatte, sondern sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verließ.

Zudem fehlte im Zentrum die dokumentierte Erfassung der Test-Identifikationsnummer in den Unterlagen – ein Verstoß gegen behördliche Auflagen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) reagierte darauf mit der vollständigen Streichung der Vergütung. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und begründete, dass selbst die unbeabsichtigte Verwendung nicht zugelassener Tests als unzulässige Leistungserbringung zu werten sei.

Ein ähnlicher Fall in Stadtilm endete mit derselben Konsequenz: Auch hier wurde eine Rückforderung wegen unberechtigter Testnutzung verfügt. Unklar bleibt jedoch, wie viele weitere Testzentren in Deutschland möglicherweise wegen desselben Verstoßes untersucht wurden.

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Das Urteil unterstreicht, dass Betreiber vor dem Einsatz von Tests deren Zulassungsstatus prüfen müssen. Die Rückforderung von 95.000 Euro zeigt die finanziellen Folgen von Nichteinhaltung auf. Die Aufsichtsbehörden setzen weiterhin strenge Maßstäbe bei COVID-19-Testangeboten durch.

Quelle