30 April 2026, 10:34

AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Alter Dokument mit zwei Stempeln, ähnlich einer Wahlurne mit handgeschriebener Text.

AfD scheitert mit Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der rechtspopulistischen AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Der CDU-Kandidat Martin Heusler setzte sich mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam. Die AfD hatte zuvor mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung moniert.

Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße focht das Wahlergebnis an und verwies auf eine deutliche Kluft zwischen Brief- und Präsenzwählern. Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, an den Wahlurnen jedoch nur 45,9 Prozent, während Beyer vor Ort 54,1 Prozent holte, per Briefwahl aber lediglich 29,4 Prozent. Zudem wies die Partei auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger hin, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten.

Der Kreiswahlleiter prüfte die Vorwürfe und erklärte sie für unbegründet. Nach Angaben der Behörden legte die AfD keine konkreten Beweise für schwerwiegende Rechtsverstöße vor, die eine Annullierung der Wahl rechtfertigen würden. Der Wahlleiter betonte, dass Einsprüche durch tatsächliche Belege und nicht bloße Vermutungen oder allgemeine Bedenken gestützt werden müssten.

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Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte schließlich gegen den AfD-Antrag. Da keine hinreichenden Gründe für eine Aufhebung des Ergebnisses vorlagen, bleibt die Wahl vorerst gültig.

Die Entscheidung bedeutet, dass Martin Heuslers Sieg als Landrat Bestand hat. Der AfD-Protest scheiterte am Fehlen substantiierter Beweise, und der Kreistagsbeschluss bestätigt die Rechtmäßigkeit der Wahl. Bisher hat die Partei keine weiteren rechtlichen Schritte angekündigt.

Quelle