Zoll deckt illegales Heizöl-Lager in Bovenden auf – Steuerhinterziehung mit rotem Diesel
Antoinette HettnerAnonymer Hinweis führt Ermittler zu illegaler Tankstelle - Zoll deckt illegales Heizöl-Lager in Bovenden auf – Steuerhinterziehung mit rotem Diesel
Zollbeamte haben in Bovenden bei Göttingen nach einem anonymen Hinweis ein illegales Treibstofflager aufgedeckt. Die Ermittler stießen auf Beweise für Steuerhinterziehung: Statt Diesel wurde in Fahrzeugen mit rot eingefärbtem Heizöl gefahren. Der bestätigte Steuerausfall durch die Machenschaften beläuft sich bereits auf über 1.600 Euro.
Der Einsatz erfolgte, nachdem die Behörden Hinweise auf verdächtige Aktivitäten im Landkreis erhalten hatten. Vor Ort entdeckten die Zollfahnder vier Lagertanks mit einem Gesamtfassungsvermögen von 3.200 Litern, die zur Hälfte mit Heizöl gefüllt waren. Das Öl war mit einem roten Farbstoff markiert – ein klares Indiz dafür, dass es ausschließlich für Heizungsanlagen bestimmt ist und nicht als Kraftstoff für Fahrzeuge verwendet werden darf.
Untersuchungen an Haushaltsfahrzeugen bestätigten, dass diese mit dem gefärbten Heizöl statt mit regulärem Diesel betrieben worden waren. Die Beamten gehen davon aus, dass die Tanks illegal zum Betanken von Autos genutzt wurden, um so die Mineralölsteuer zu umgehen. Gegen die Verantwortlichen wurden umgehend Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet.
Nun ermitteln die Behörden, wie viel Heizöl beschafft wurde und ob Teile davon an Dritte verkauft wurden. Den Verantwortlichen drohen hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Der Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorfälle in Niedersachsen ein: Allein zwischen 2021 und 2025 wurden laut Angaben des Landesumweltamts 47 illegale Treibstofflager aufgedeckt.
Die Aktion in Bovenden unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, Steuerhinterziehung im Kraftstoffbereich entschlossen zu bekämpfen. Da der bestätigte Steuerausfall bereits über 1.600 Euro beträgt, werden die Ermittlungen gegen das illegale Depot fortgesetzt. Das Ausmaß weiterer Strafen für die Beteiligten hängt von der Dimension der Machenschaften und möglichen zusätzlichen Straftaten ab.






