25 March 2026, 08:32

Wildpflanzen sammeln: Wann es erlaubt ist und welche Regeln gelten

Offenes Buch mit einer Illustration von zwei Kaninchen im Gras umgeben von Pflanzen, mit Text oben und unten auf der Seite.

Wildpflanzen sammeln: Wann es erlaubt ist und welche Regeln gelten

Wildpflanzen sammeln in Deutschland: Erlaubt, aber mit strengen Auflagen

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In Deutschland ist das Pflücken wild wachsender Pflanzen auf Wiesen in kleinen Mengen grundsätzlich erlaubt – allerdings nur unter klaren Vorgaben. Zwar gestattet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Sammeln einer Handvoll Kräuter für den Eigenbedarf, doch der Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen erfordert oft die Erlaubnis des Eigentümers. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen, in Einzelfällen bis zu 50.000 Euro.

Das BNatSchG erlaubt das Sammeln begrenzter Mengen wild wachsender Pflanzen wie Kräuter in nicht geschützten Gebieten. Diese sogenannte Handstraußregelung gilt jedoch nur, wenn keine Betretungsverbote bestehen. Agrarflächen sind in der Regel Privatbesitz – besonders während der Wachstumsphase von März bis Oktober ist der Zugang daher eingeschränkt.

Zusätzliche Beschränkungen ergeben sich aus den Landesgesetzen. In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Acker- und Grünland etwa grundsätzlich verboten. Selbst wo der Zutritt erlaubt ist, kann das Betreten von Wiesen Ernte schädigen und zu Konflikten mit Landwirten führen. Zwar dulden viele Grundbesitzer das behutsame Pflücken, sicherer ist es jedoch, vorher um Erlaubnis zu fragen.

Für Haustierbesitzer, die frisches Grün füttern möchten, gelten dieselben Regeln. Eine artgerechte Ernährung der Tiere hebt weder Eigentumsrechte noch Naturschutzbestimmungen auf. Bei Unsicherheit über lokale Vorschriften helfen länderspezifische Leitfäden oder die direkte Rücksprache mit dem Grundeigentümer weiter.

Die Bestimmungen zum Sammeln von Wildpflanzen variieren je nach Standort und Flächennutzung. Ohne ausdrückliche Genehmigung riskiert man beim Betreten landwirtschaftlicher Wiesen Bußgelder und Ernteschäden. Wanderer und Tierhalter sollten daher vor dem Sammeln von Kräutern oder Grünfutter die örtlichen Regelungen prüfen oder die Zustimmung des Eigentümers einholen.

Quelle