Wahl des Lörracher Stellvertreters für rechtmäßig erklärt – Verfahren ohne Mängel
Goran BolnbachWahl des Lörracher Stellvertreters für rechtmäßig erklärt – Verfahren ohne Mängel
Die Wahl des stellvertretenden Oberbürgermeisters von Lörrach wurde nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig bestätigt. Die Entscheidung folgt einer Beschwerde, die das im März 2026 angewandte Verfahren in Frage gestellt hatte. Die Behörden fanden keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Prozess.
Oberbürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić war am 26. März 2026 vom Stadtrat wiedergewählt worden. Die Abstimmung erfolgte als Zustimmungswahl, bei der die Stadträte durch Ankreuzen eines Kästchens ihre Wahl bestätigten. Da nur eine Kandidatin – die Amtsinhaberin – die Voraussetzungen erfüllte, wurde sie zur Abstimmung vorgeschlagen.
Die Wahl wurde auf Grundlage eines gültigen Ratsbeschlusses vorbereitet. Vor der Abstimmung hatten Verwaltung und Ältestenrat die Bewerbungen geprüft und die geeigneten Kandidaten ausgewählt. Das Regierungspräsidium bestätigte später, dass die erforderliche absolute Mehrheit erreicht worden war.
Eine formelle Beschwerde hatte die Überprüfung ausgelöst, doch die Ermittler stellten keine Verstöße fest. Da das Verfahren nun als ordnungsgemäß abgeschlossen gilt, bleibt das Ergebnis unangefochten.
Die Bestätigung beendet die Unsicherheit über die Wahl der stellvertretenden Oberbürgermeisterin. Alle Schritte – von der Kandidatenauswahl bis zur endgültigen Abstimmung – entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Der Stadtrat kann nun seine geplanten Aufgaben für die kommende Amtszeit angehen.






