Strafbefehl wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Goran BolnbachStrafbefehl wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Ein Strafbefehl wurde wegen eines vier Jahre alten Tweets erlassen, in dem der CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde. Der Fall wirft Fragen zu dem umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs auf, der es ermöglicht, Beleidigungen von Politikern von Amts wegen zu verfolgen. Die UN hat das Gesetz kürzlich kritisiert und argumentiert, es könne die Meinungsfreiheit einschränken.
Der betreffende Tweet wurde 2020 veröffentlicht, blieb jedoch zunächst unbeachtet. Die Behörden stießen später im Rahmen einer anderen Ermittlung gegen den Account darauf – es ging um den Vorwurf, die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet zu haben, ein Verfahren, das schließlich eingestellt wurde. Nach Paragraf 188 können Staatsanwälte auch ohne formelle Anzeige Anklage erheben, und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze mit der Begründung, die Beleidigung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig. Dieses Verfahren kommt in über der Hälfte aller Strafsachen in Deutschland zur Anwendung.
Kritiker monieren, dass Paragraf 188 unnötigen Hass gegen Politiker schüre und die Meinungsfreiheit gefährde. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Bedenken gegen die Regelung geäußert. Zwar kann sich der Beschuldigte in diesem Fall Anwaltskosten leisten und hat ein Interesse an Medienrecht, doch warnt er, dass normale Bürger mit solchen Verfahren überfordert sein könnten – was das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben könnte.
Der Strafbefehl steht nun aus, bis ein möglicher Einspruch eingeht. Der Fall unterstreicht die wachsenden Forderungen nach einer Reform oder Abschaffung von Paragraf 188. Ohne Änderungen könnten ähnliche Verfahren weitergeführt werden – mit Folgen für Meinungsfreiheit und rechtliche Gerechtigkeit.






