Stada-Übernahme 2017: BGH stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre gegen Bain und Cinven
Silvester SeipStada-Übernahme 2017: BGH stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre gegen Bain und Cinven
Ein langjähriger Rechtsstreit um die Übernahme von Stada im Jahr 2017 hat neue Urteile zugunsten ehemaliger Aktionäre hervorgebracht. Die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven, die das Pharmaunternehmen ursprünglich übernommen hatten, haben sich nach acht Jahren aus ihrem Investment zurückgezogen. Unterdessen hält der neue Mehrheitseigner CapVest Partners einen Anteil von 68 Prozent an dem Unternehmen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, dass Aktionäre bei dem öffentlichen Übernahmeangebot über 3,4 Milliarden Euro, das 65,28 Euro pro Aktie bot – später auf 66,00 Euro inklusive Dividende angepasst –, unzureichend entschädigt wurden. Das Übernahmeangebot für Stada war am 10. April 2017 bekannt gegeben worden, wobei Bain und Cinven 65,28 Euro pro Aktie plus eine erwartete Dividende von 0,72 Euro boten, was insgesamt 66,00 Euro pro Aktie ergab. Einige Aktionäre argumentierten später, dieser Betrag liege unter der garantierten Mindestentschädigung von 74,40 Euro pro Aktie.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass eine "unwiderrufliche Verpflichtung" im Rahmen des Deals rechtlich einer Übernahme gleichzusetzen sei. Diese Entscheidung stärkte die Position ehemaliger Aktionäre, die zusätzliche Zahlungen forderten. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies zudem eine Berufung der Nidda-Beteiligungsgesellschaft zurück und bestätigte, dass die Kenntnis von Pressemitteilungen allein Ansprüche nicht entkräfte. Zudem sprach es Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins für die verzögerte Entschädigung zu.
Vierundvierzig ähnliche Fälle sind noch beim OLG anhängig. Ein Aktionär fordert fast 140.000 Euro an zusätzlicher Entschädigung zuzüglich Zinsen ab Ende August 2017. Auch eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft verlangt die Differenz zwischen dem ursprünglichen Angebot und den garantierten 74,40 Euro pro Aktie.
Die Eigentumsverhältnisse bei Stada haben sich seitdem verschoben: Bain und Cinven halten noch 31 Prozent, während der in London ansässige Finanzinvestor CapVest Partners mit 68 Prozent die Mehrheit besitzt. Die verbleibenden 1 Prozent verbleiben beim Management von Stada. Die Urteile schaffen einen Präzedenzfall für die noch ausstehenden Verfahren vor dem OLG. Ehemalige Aktionäre könnten nun höhere Entschädigungen inklusive Zinsen erhalten, falls ihre Klagen erfolgreich sind. Mit dem Ausstieg von Bain und Cinven endet deren achtjährige Beteiligung – CapVest bleibt als dominierender Gesellschafter bei Stada zurück.






