SPD will Park@Night in Mainz-Neustadt ausbauen – drei Garagen sollen dazukommen
Silvester SeipSPD will Park@Night in Mainz-Neustadt ausbauen – drei Garagen sollen dazukommen
SPD-Fraktion in Mainz-Neustadt schlägt Ausbau des Park@Night-Programms vor
Die SPD-Fraktion in Mainz-Neustadt hat einen Plan vorgelegt, das städtische Park@Night-Angebot auszuweiten. Dem Vorschlag zufolge sollen drei lokale Parkhäuser – die Quartiersgarage, Rheinallee III und das Weinlager – in das vergünstigte Nachtparkprogramm aufgenommen werden. Falls der Plan genehmigt wird, könnte dies die Parksituation in den Wohnvierteln entspannen.
Ziel der Initiative ist es, den Parkdruck in den Nachbarvierteln zu verringern, indem Autofahrer stärker genutzte Garagenstellen nutzen. Laut SPD würde dies das Suchen nach Parkplätzen reduzieren und Anwohnerparkplätze freimachen. Die Stadtverwaltung hat das Vorhaben bereits als "sinnvoll und wirksam" bezeichnet, um die Auslastung der Garagen zu optimieren.
Verhandlungen mit den Garagenbetreibern laufen noch, eine verbindliche Vereinbarung steht jedoch bisher aus. Auch auf die Anfrage der Verwaltung, ob die Betreiber bereit wären, mitzumachen, gab es noch keine Rückmeldung. Die SPD erkundigte sich zudem nach Sonderkonditionen für Mieter der Wohnbau Mainz, doch konkrete Angebote können derzeit noch nicht unterbreitet werden. Der Wohnungsbauverein zeigte sich zwar grundsätzlich offen für Park@Night und versprach, seine Neustadt-Mieter zu informieren, falls die Garagen in das Programm aufgenommen werden.
Der Vorschlag wird in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats am Mittwoch, den 29. April, beraten. Die Abstimmung wird entscheiden, ob die Parkhäuser in das Programm integriert werden und ob Anwohner vergünstigte Tarife erhalten.
Falls der Plan umgesetzt wird, könnten die drei Garagen bald ermäßigte Nachttarife im Rahmen von Park@Night anbieten. Dies wäre das erste Mal, dass das Programm auf Mainz-Neustadt ausgeweitet wird, und könnte die nächtlichen Parkplatzengpässe mildern. Das endgültige Ergebnis hängt von der Ratsentscheidung und der Kooperationsbereitschaft der Garagenbetreiber ab.






