10 February 2026, 17:17

Schwerer Kindesmissbrauch: Prozess gegen Lehrerin und Ex-Politiker beginnt in Braunschweig

Ein Buchumschlag mit einem strengen Mann in einem Anzug und einem neugierigen Kind, mit dem Titel "Das Urteil".

Schwerer Kindesmissbrauch: Prozess gegen Lehrerin und Ex-Politiker beginnt in Braunschweig

Im nächsten Monat beginnt vor dem Landgericht Braunschweig ein Prozess wegen schwerwiegender Vorwürfe des Kindesmissbrauchs. Betroffen sind eine Grundschullehrerin aus Goslar und ein ehemaliges Bundestagsmitglied. Beide müssen sich wegen mehrfacher Anklagepunkte verantworten, darunter sexueller Missbrauch und Verstöße gegen das Kinderpornografiegesetz.

Die Verhandlung soll am 10. März beginnen und ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen der Missbrauch des eigenen Sohnes der Angeklagten sowie die Herstellung und Weitergabe expliziter Bildaufnahmen.

Die Frau, eine Grundschullehrerin, wird beschuldigt, ihren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sie an dem Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen und explizite Fotos von ihm angefertigt haben. Diese Bilder sollen an den Mitangeklagten übermittelt worden sein.

Zudem wird ihr vorgeworfen, sexuell explizite Fotos von ihren beiden Söhnen – sieben und neun Jahre alt – gemacht und verbreitet zu haben. Der Mitangeklagte steht im Verdacht, den Jungen während eines Besuchs in ihrem Haus missbraucht zu haben.

Die Ermittler stießen auf den Fall, nachdem sie bei dem Mann kinderpornografisches Material sichergestellt hatten. Dies führte sie zur Lehrerin aus Goslar und den weiteren Vorwürfen. Beide Angeklagten müssen sich nun wegen Verstößen gegen deutsches Recht verantworten, darunter sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und die Herstellung von Kinderpornografie.

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Bei einer Verurteilung droht der Lehrerin eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nach § 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen). Nach § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) könnte sie mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Dem Mann werden sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz von Kinderpornografie zur Last gelegt.

Der Prozess findet vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig statt. Die Verhandlungen werden Beweise zum Missbrauch, den Fotografien und der Verbreitung expliziten Materials prüfen. Das Urteil wird entscheiden, ob die Angeklagten mit Haftstrafen oder anderen Sanktionen nach deutschem Recht zu rechnen haben.