18 March 2026, 08:30

Sächsische Apotheker scheitern mit Klagen gegen Rückforderungen für Krebsmedikamente

Ein Plakat, auf dem steht, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für die gleichen Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Sächsische Apotheker scheitern mit Klagen gegen Rückforderungen für Krebsmedikamente

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, nachdem sie Krebsmedikamente ohne genehmigte Verträge abgegeben hatten. Die Fälle stehen im Zusammenhang mit einem Verbot von Exklusivlieferverträgen für sterile Arzneimittel, das 2017 in Kraft trat und die Krankenkassen dazu veranlasste, strengere Rabattverträge durchzusetzen. Beide Apotheker wehrten sich gegen die Forderungen, doch ihre Klagen wurden letztlich abgewiesen.

Die Konflikte begannen, als Gesundheitsversicherer wie Barmer und IKK classic Rabattverträge für Zytostatika durchsetzten. Diese Vereinbarungen beschränkten, welche Apotheken parenterale Therapien an Versicherte abgeben durften. Ein Dresdner Apotheker belieferte Barmer-Patienten mit Medikamenten, obwohl er nicht Teil des exklusiven Vertrags war – daraufhin wurde eine Rückforderung in Höhe von 49.000 Euro fällig. Ein weiterer Apotheker in Sachsen musste 44.000 Euro zurückzahlen, weil er IKK-classic-Patienten Arzneimittel ohne Beteiligung am offenen Hausvertrag lieferte.

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Beide Apotheker legten Widerspruch ein und argumentierten, die Strafen seien ungerechtfertigt. Das Bundessozialgericht bestätigte die Rückforderungen, woraufhin sie Verfassungsbeschwerde einreichten. Sie behaupteten, die Urteile verletzten ihre Grundrechte, doch das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen ohne eingehende Prüfung ab. Das Gericht sah keine ausreichenden Belege für einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Garantien.

Hintergrund der Streitigkeiten ist das 2017 erlassene Verbot von Exklusivverträgen für sterile Zubereitungen. Als Reaktion setzten die Kassen vermehrt auf Ein-Anbieter-Rabattverträge, was den Wettbewerb einschränkte und zu Arzneimittelengpässen beitrug. Zwischen 2017 und 2024 wurden über 4.200 Lieferengpassmeldungen registriert, wobei die genauen Auswirkungen des Politikwechsels nicht systematisch dokumentiert sind.

Mit der Abweisung der Beschwerden bleiben die Rückforderungen bestehen, sodass die Apotheker die geforderten Summen begleichen müssen. Die Fälle verdeutlichen die anhaltenden Spannungen zwischen den Sparmaßnahmen der Kassen und der Fähigkeit der Apotheken, lebenswichtige Behandlungen bereitzustellen. Den betroffenen Apothekern stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr offen.

Quelle