Rechtsstaat in Gefahr: Union und SPD wollen Personalnot in Staatsanwaltschaften mit Reformpakt bekämpfen
Birte SchülerRechtsstaat in Gefahr: Union und SPD wollen Personalnot in Staatsanwaltschaften mit Reformpakt bekämpfen
Unionsfraktionen von CDU/CSU und SPD drängen auf schnelle Maßnahmen gegen Personalmangel in Staatsanwaltschaften
Mit dem vorgeschlagenen „Pakt für den Rechtsstaat“ wollen die regierenden Fraktionen die drastischen Personallücken in den Staatsanwaltschaften bekämpfen – durch Neueinstellungen, digitale Aufrüstung und grundlegende Reformen des Verfahrensrechts, um Prozesse zu beschleunigen.
Der Deutsche Richterbund warnt vor einem bundesweiten Fehlbestand von rund 2.000 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, betonte, der Pakt sei entscheidend, um die Engpässe zu beheben und die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Gleichzeitig forderte sie eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterstützte diese Forderung und argumentierte, ein leistungsfähiges Justizsystem brauche ausreichend Personal – von Staatsanwälten über Richter bis hin zu Gerichtspersonal. Lena Gumnior, rechtspolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete den Pakt zwar als notwendige Antwort auf die Krise der Justiz, warnte jedoch davor, dass er nicht bei bloßen Absichtserklärungen stehen bleiben dürfe.
Kritik kommt aus der Opposition: Stephan Brandner, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, machte „jahrelanges politisches Versagen und falsche Prioritäten“ für den Personalmangel verantwortlich. Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linken, monierte, Staatsanwälte seien mit Bagatelldelikten überlastet. Er schlug vor, geringfügige Straftatbestände abzuschaffen oder zu reformieren, um Kapazitäten für schwere Verbrechen wie Unternehmenssteuerbetrug freizumachen.
Der Pakt sieht vor, mehr Personal einzustellen, die digitale Infrastruktur zu modernisieren und das Verfahrensrecht zu straffen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Falls umgesetzt, könnten diese Maßnahmen die Belastung der Staatsanwaltschaften verringern und die Verfahren beschleunigen. Der Erfolg des Vorhabens hängt jedoch von der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ab.






