Prozess in Freiburg: Angeklagter muss sich wegen Diebstahls und Körperverletzung verantworten
Antoinette HettnerProzess in Freiburg: Angeklagter muss sich wegen Diebstahls und Körperverletzung verantworten
Am 13. Mai 2026 wird sich das Landgericht Freiburg mit einer Reihe mutmaßlicher Straftaten befassen. Der Angeklagte, ein marokkanischer Staatsbürger, muss sich unter anderem wegen Diebstahls, Einbruchs und Körperverletzung verantworten. Bis zur Klärung des Falls bleibt er in Untersuchungshaft.
Die Vorfälle begannen am 10. November 2025, als der Beschuldigte ein E-Bike im Wert von etwa 2.000 Euro aus einer Tiefgarage in Merzhausen entwendete. Noch in derselben Nacht soll er durch ein offenes Badezimmerfenster in eine Wohnung eingedrungen sein und eine Jacke mitgenommen haben.
Eine Woche später, am 17. November 2025, soll der Angeklagte am Freiburger Hauptbahnhof einen Mann ohne Vorwarnung angegriffen haben. Augenzeugen berichteten, er habe das Opfer geschlagen und getreten, bevor er den Tatort verließ.
Die Verhandlung beginnt um 9:00 Uhr vor dem Schöffengericht. Das Gericht wird die Beweislage prüfen, um die Vorwürfe zu klären. Mit einem Urteil ist vorerst nicht zu rechnen.
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten mindestens 21 Jahre alt war, bleibt während des Prozesses in Haft. Die Entscheidung hängt von den vorgelegten Beweisen und der Bewertung der Anklagepunkte durch das Gericht ab. Weitere Verhandlungstermine stehen derzeit noch nicht fest.






