24 February 2026, 03:33

Niedersächsischer Grundbesitzer scheitert mit Klage gegen Jagd auf seinem Land

Ein Schild an einem Kettenzaun mit der Aufschrift "Keine Tiere erlaubt" umgeben von saftigem Grün, Pflanzen und Bäumen, mit einer Wand im Hintergrund und einem klaren blauen Himmel darüber.

Niedersächsischer Grundbesitzer scheitert mit Klage gegen Jagd auf seinem Land

Ein Grundbesitzer im südlichen Niedersachsen hat seinen juristischen Kampf gegen die Jagd auf seinem Gelände verloren. Die Gerichte entschieden, dass sein 1.000 Meter langer Zaun rechtswidrig sei und abgerissen werden müsse. Auch sein Versuch, das Land aus ethischen Gründen zur friedlichen Zone zu erklären, wurde abgewiesen.

Der Mann besitzt mehr als zehn Hektar Land in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet. Dieses Gebiet liegt in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, was private Jagdverbote gesetzlich einschränkt. Dennoch beantragte er, sein Grundstück zur friedlichen Zone zu erklären, um Jäger vom Betreten abzuhalten.

Sowohl der örtliche Landkreis als auch später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wiesen seinen Antrag zurück. Das Gericht hinterfragte seine Motive und vermutete, er wolle vor allem Menschen von seinem Land fernhalten, statt aus ethischen Bedenken zu handeln. Zudem urteilte es, der Zaun beeinträchtige rechtswidrig die offene Landschaft und blockiere die Wanderung größerer Tiere.

Nach deutschem Recht können Grundbesitzer die Jagd auf ihrem Land in der Regel nicht dauerhaft verbieten, wenn es zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört. Frühere Urteile, etwa des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) aus dem Jahr 2014 oder des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG Koblenz) von 2016, bestätigen dies. Ethische oder persönliche Gründe allein heben die gesetzlichen Anforderungen an Landschaftsschutz und Jagdregulierung nicht auf. In seltenen Fällen können Grundbesitzer jedoch vor Gericht erfolgreich sein, wenn sie ein überzeugendes ethisches Argument vorbringen.

Der Grundbesitzer hat seinen Fall nun vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht.

Er muss den Zaun wie angeordnet entfernen. Seine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, ob er die Entscheidung noch anfechten kann. Bis dahin bleibt das Urteil bestehen, und die Jagdregelungen auf seinem Land ändern sich nicht.

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