19 June 2026, 12:28

Niedersächsische Grundsteuerreform hält verfassungsrechtlicher Prüfung stand

Klage abgewiesen

Niedersächsische Grundsteuerreform hält verfassungsrechtlicher Prüfung stand

Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 nicht verfassungswidrig sei. Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der das aktualisierte System bereits die Steuerbescheide für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter in der gesamten Region verändert hat.

Der Fall begann, nachdem die Klägerin geltend gemacht hatte, ihr Gewerbeobjekt werde im Rahmen des Bodenrichtwertmodells übermäßig hoch besteuert. Das Gericht wies ihre Beschwerde zwar ab, ließ jedoch eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zu, da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung sei. Die Richter bestätigten das Recht des Gesetzgebers, die Steuerpolitik nach eigenem Ermessen festzulegen.

Die Reform war eine Reaktion auf Kritik des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Veraltete Bewertungsmethoden waren beanstandet worden, woraufhin die Bundesregierung noch bis Jahresende ein neues Grundsteuergesetz verabschiedete. Niedersachsen entschied sich daraufhin, ein eigenes System zu entwickeln, statt den bundesweiten Rahmen zu übernehmen.

Finanzminister Gerald Heere von den Grünen begrüßte das Urteil. Er bezeichnete es als Bestätigung für die Entscheidung des Landes, ein einfacheres Steuermodell umzusetzen. Ein grüner Politiker nannte den Ansatz zudem eine faire Lösung für die Bürgerinnen und Bürger.

Das neue System trat Anfang 2025 in Kraft. Es wurde so konzipiert, dass das Gesamtsteueraufkommen nicht steigt – dennoch müssen einige Eigentümer nun höhere Abgaben leisten, während andere weniger zahlen.

Mit dem Urteil ist die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Grundsteuerreform bestätigt. Das System bleibt bestehen, wobei sich die finanziellen Auswirkungen je nach Eigentümer unterscheiden. Eine anhängige Revision beim Bundesfinanzhof könnte jedoch noch weitere Klarheit bringen.

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