Niedersachsens Regierung begrenzt Härtefallzulagen für Rettungssanitäter und Beamte
Birte SchülerNiedersachsens Regierung begrenzt Härtefallzulagen für Rettungssanitäter und Beamte
Die Niedersächsische Regierung hat einen überarbeiteten Entwurf der Härtefallzulagenverordnung vorgelegt. Die aktualisierte Fassung berücksichtigt Rückmeldungen aus einer früheren Anhörung und schränkt nun den Kreis der Berechtigten für zusätzliche Zahlungen ein. Beamte in besonders belastenden Funktionen – darunter auch Rettungssanitäter im Notfalldienst – könnten nach den neuen Regelungen finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Verordnung regelt Zulagen für Beamte, die in ihrem Berufsalltag außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind. Ursprünglich waren Rettungssanitäter in kommunalen Rettungsdiensten einbezogen, da die Zulage ihre anspruchsvollen Aufgaben und das hohe Verantwortungsniveau widerspiegeln sollte.
Nach der ersten Runde der Stakeholder-Beteiligungen passte die Regierung den Entwurf an. Die aktuelle Version beschränkt die Härtefallzulage nun auf Beschäftigte bis einschließlich der Entgeltgruppe A 8. Dadurch verringert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Leistung.
Die Verordnung selbst enthält keine Angaben dazu, wie viele Kommunen in Niedersachsen Rettungssanitäter bereits der Gehaltsstufe A 9 zugeordnet haben. Auch bleibt unklar, ob die überarbeitete Zulage für Beschäftigte in höheren Entgeltgruppen gelten wird.
Der aktualisierte Entwurf durchläuft nun eine zweite Runde der Stakeholder-Konsultation, bevor er finalisiert wird. Bei Annahme soll die Zulage Beamten in niedrigeren Besoldungsgruppen eine finanzielle Anerkennung bieten. Die konkreten Auswirkungen auf Rettungssanitäter und andere Berufsgruppen hängen vom Ergebnis dieses Prozesses ab.






