18 March 2026, 06:31

Neues Digitales-Gesundheit-Gesetz: Was sich für Patienten und Ärzte ändert

Webseite der Gesundheitsbehörde zeigt eine Gruppe von Menschen um einen Tisch mit Gläsern und Gegenständen, mit dem Webseitentitel und Informationen sichtbar.

Neues Digitales-Gesundheit-Gesetz: Was sich für Patienten und Ärzte ändert

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Pläne für ein neues Digitale-Gesundheit-Gesetz vorgestellt. Das geplante Gesetz soll die elektronische Patientenakte (ePA) nutzerfreundlicher gestalten und die Telematikinfrastruktur (TI) stärken. Wichtige Akteure im Gesundheitswesen haben bereits erste Reaktionen auf die Entwurfsvorgaben geäußert.

Im Mittelpunkt des Digitale-Gesundheit-Gesetzes steht die Verbesserung der ePA sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs der TI. Die gematik, die seit 2005 für die Verwaltung digitaler Gesundheitssysteme zuständig ist, hat im Laufe der Jahre zunehmend Verantwortung übernommen – von der TI über die elektronische Gesundheitskarte und das E-Rezept bis hin zur digitalen Abrechnung. Mit der anstehenden TI 2.0 sollen zudem die Sicherheitsstandards weiter angehoben werden. Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen, etwa veraltete technische Grundlagen oder frühere Sicherheitsvorfälle wie der großflächige Ausfall im Jahr 2020, der nachträgliche Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich machte.

Der AOK-Bundesverband begrüßte die geplanten Verbesserungen der ePA und forderte einfachere Anmeldeverfahren. Zudem unterstützte er die Pläne, Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) nutzbar zu machen. Darüber hinaus schlug die AOK vor, den Krankenkassen mehr Einfluss in der gematik einzuräumen – etwa durch eine höhere Kapitalbeteiligung oder stärkere Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen plädierte für eine eigenständige "elektronische Versorgungsakte", die unabhängig von der ePA geführt werden soll. Ärztinnen und Ärzte zeigten sich den Vorhaben gegenüber vorsichtig optimistisch, betonten jedoch, dass noch Nachbesserungen nötig seien.

In der Pflege hingegen fühlt man sich trotz dringenden Digitalisierungsbedarfs übergangen. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), wies auf die Dringlichkeit praxistauglicher digitaler Lösungen und einer stabilen Finanzierung für den Sektor hin.

Mit dem Digitale-Gesundheit-Gesetz will die Bundesregierung die Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland modernisieren – durch eine optimierte ePA und eine gestärkte Rolle der gematik. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, hätte dies Auswirkungen auf Krankenkassen, Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen. Doch bleibt die Sorge, ob alle Bereiche gleichberechtigt berücksichtigt werden. Nun steht die Regierung vor der Aufgabe, diese unterschiedlichen Anforderungen in der finalen Fassung auszubalancieren.

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