Neue Hilfsmittel-Regeln: Was Apotheken seit März 2023 beachten müssen
Antoinette HettnerNeue Hilfsmittel-Regeln: Was Apotheken seit März 2023 beachten müssen
Neue Regeln für Hilfsmittel: Seit 1. März 2023 gelten geänderte Vorgaben für die Abgabe in Apotheken
Seit dem 1. März 2023 sind neue Bestimmungen für die Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln in Kraft getreten, die beeinflussen, wie Apotheken bestimmte Produkte bereitstellen. Die Änderungen, eingeführt von den Krankenkassen Knappschaft und LKK, sehen vor, dass für viele – aber nicht alle – Hilfsmittel eine Vorqualifizierung (VQ) erforderlich ist. Apotheker müssen nun zwischen "apothekenüblichen" und "nicht-apothekenüblichen" Hilfsmitteln unterscheiden, um finanzielle Sanktionen zu vermeiden.
Laut den aktualisierten Verträgen benötigen Hilfsmittel, die in Anhang 1A aufgeführt sind und als apothekenülich gelten, weder eine VQ noch eine aktive Registrierung. Diese können weiterhin ohne zusätzliche Schritte abgerechnet werden. Produkte aus den Anhängen 1B bis 1L erfordern hingegen sowohl eine VQ als auch eine formelle Anmeldung über das Online-Vertragsportal. Betroffen sind unter anderem Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterialien und Therapieknetmasse.
Ab dem 1. März 2026 müssen zudem weitere Hilfsmittel der Kategorie 32A zwingend über die Agentur für Vorqualifizierung (AfVQ) vorqualifiziert werden. Dazu zählen Orthesen für Gliedmaßen (etwa Handgelenk-, Ellenbogen-, Knie- und Knöchelstützen), Korsetts, Wirbelsäulenorthesen und spezielle Gelenkstabilisatoren.
Die AfVQ hatte Apotheken per E-Mail über die Änderungen informiert und vor möglichen Rückforderungen gewarnt, falls Hilfsmittel ohne gültige VQ abgerechnet werden. Gleichzeitig wirbt die Agentur für ihre Dienstleistungen und verspricht, Apotheken bei der schnellen und kostengünstigen Beschaffung der VQ zu unterstützen. Doch nicht alle Apotheker sind überzeugt: Ein Inhaber aus Niedersachsen kritisierte die AfVQ wegen früherer Ineffizienz und beklagte sich über aufdringliche Werbe-E-Mails.
Trotz der Anpassungen wurde die VQ nicht vollständig abgeschafft. Viele Hilfsmittel erfordern sie nach wie vor, und Apotheken müssen wachsam bleiben, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Das neue System unterteilt medizinische Hilfsmittel in zwei Gruppen: Nur nicht-standardisierte Produkte benötigen eine VQ und Registrierung. Apotheker müssen die Kategorie jedes Produkts prüfen, um Abrechnungsfehler und finanzielle Verluste zu verhindern. Die AfVQ bewirbt weiterhin ihre Unterstützungsangebote, doch in der Branche bleibt Skepsis gegenüber dem Verfahren bestehen.






