Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC-Konzert wegen Lärmbelästigung
Birte SchülerMadrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC-Konzert wegen Lärmbelästigung
Der Stadtrat von Madrid hat ein Bußgeld in Höhe von 80.800,80 Euro wegen eines Lärmverstoßes bei einem Konzert der Band AC/DC im Stadion Metropolitano verhängt. Die Strafe gehört zu den höchsten, die in den letzten Jahren für Lärmbelästigungen in einer großen Veranstaltungsstätte der Stadt ausgesprochen wurden. Anwohner in der Nähe des Stadions hatten wiederholt über übermäßigen Lärm, Verkehrsprobleme und Bewegungseinschränkungen während von Veranstaltungen geklagt.
Die Municipal Police maß während des AC/DC-Konzerts Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über den nachts zulässigen Grenzwerten lagen. Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ eingestuft, was zu dem hohen Bußgeld führte. Zum Vergleich: Ein Konzert von Imagine Dragons und das Internationale Jugendfußballturnier Madcup erhielten lediglich geringfügige Strafen von 500 bzw. 180 Euro für eine Überschreitung um vier Dezibel.
Der Madrider Stadtrat führte im Jahr 2025 insgesamt 29 Lärmkontrollen im Stadion durch. Bei vier davon wurden Verstöße festgestellt, während 14 Untersuchungen die vollständige Einhaltung der Vorschriften bestätigten. Um das Problem zu entschärfen, hat die Stadtverwaltung Maßnahmen ergriffen, darunter schallabsorbierende Paneele und strengere Vorgaben zur Ausrichtung der Beschallungsanlagen.
Veranstaltungen im Stadion müssen in der Regel um Mitternacht enden, wobei an Freitagen, Samstagen und Feiertagen gewisse Ausnahmen möglich sind. Der spanische Bürgerbeauftragte hat beschlossen, den Fall nicht weiter zu verfolgen, da er bereits von der Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid geprüft wird.
Das Bußgeld von 80.800,80 Euro unterstreicht die Schwere des Lärmverstoßes beim AC/DC-Konzert. Der Stadtrat von Madrid setzt die Überwachung und Regulierung der Lärmbelastung im Stadion durch Kontrollen und Gegenmaßnahmen fort. Die Angelegenheit bleibt weiterhin Gegenstand der Prüfung durch die Provinzstaatsanwaltschaft.






