Lebenslange Haft für Mord an Nachbar aus Habgier in Niedersachsen - Lebenslange Haft für Mord aus Habgier an Nachbarin in Bad Münder
Ein 59-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner Nachbarin in Bad Münder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hannover urteilte, dass Habgier das Motiv für die im vergangenen Juli begangene Tat war. Das Opfer, eine Frau, die dem Angeklagten zuvor finanziell unter die Arme gegriffen hatte, starb an mehreren Messerstichen.
Der Angriff ereignete sich, nachdem die Frau dem Mann weitere Geldzahlungen verweigert hatte. Sie hatte ihm bereits wegen seiner finanziellen Notlage unterstützt. Als sie weitere Bittgesuche ablehnte, erstach er sie mit mehreren Stichen in Hals und Rachen.
Anschließend raubte der Angeklagte etwa 500 Euro aus der Wohnung des Opfers, bevor er flüchtete. Die Ermittler nahmen ihn später fest und klagten ihn wegen Mordes in Verbindung mit Raub mit Todesfolge an.
Während des Prozesses stellte das Gericht fest, dass Habgier das einzige Motiv war. Die Beweislage ergab keine früheren Konflikte jenseits des finanziellen Streits. Zeugen bestätigten, dass das Opfer dem Angeklagten in der Vergangenheit großzügig geholfen hatte.
Nach deutschem Recht ist bei einem solchen Schuldspruch eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend vorgeschrieben. Das Urteil unterstreicht die Schwere der Tat, die Mord und Diebstahl vereinte. Über mögliche Reaktionen der Öffentlichkeit in der Region Hannover wurde bisher nicht berichtet.






