Koblenz kämpft mit Millionenloch durch veraltete Berufsschul-Finanzierung seit 2014
Silvester SeipKoblenz kämpft mit Millionenloch durch veraltete Berufsschul-Finanzierung seit 2014
Koblenz steht vor einem Finanzloch von über 5 Millionen Euro seit 2014 – verursacht durch veraltete Zuschussregelungen für seine Berufsschulen. Die Stadt unterrichtet derzeit 1.932 Schüler aus neun umliegenden Landkreisen, doch die erhaltenen Zahlungen decken die tatsächlichen Kosten längst nicht mehr. Nun drängt die Verwaltung auf höhere Beiträge und prüft mögliche frühere Finanzfehlsteuerungen.
Das aktuelle Finanzierungssystem hinterlässt in Koblenz jährlich ein Defizit von mehr als 400.000 Euro. Jeder teilzeitbeschulte Berufsschüler kostet die Stadt im Schnitt 406,80 Euro – die umliegenden Kreise beteiligen sich jedoch nur mit 190 Euro pro Schüler. Diese Lücke hat in den vergangenen zehn Jahren zu kumulierten Verlusten von über 5 Millionen Euro geführt.
Betroffen sind die Kreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald, deren Beiträge nun steigen werden. Seit Januar dieses Jahres gilt rückwirkend eine Erhöhung auf 300 Euro pro Schüler, ab 2028 soll der Satz dann auf 400 Euro ansteigen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt wirft die Frage auf, warum die Anpassungen trotz steigender Ausgaben nicht früher vorgenommen wurden. Zudem prüft Koblenz, ob selbstverschuldete finanzielle Nachteile entstanden sind und ob über eine Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.
Um künftige Haushaltslücken zu vermeiden, plant die Stadt, die Kostenentwicklung an den Berufsschulen regelmäßig zu überprüfen. So sollen die Kreisumlagen künftig stärker an den tatsächlichen Aufwendungen ausgerichtet werden.
Die neuen Beitragssätze sollen die Finanzierungslücke der Koblenzer Berufsschulen schließen. Rückwirkende Zahlungen und die geplanten Erhöhungen helfen, ausgefallene Einnahmen auszugleichen, während die regelmäßigen Kostenanalysen weitere finanzielle Engpässe verhindern sollen. Die Untersuchungen zu früheren Fehlsteuerungen könnten zudem klären, ob zusätzliche Entschädigungsansprüche bestehen.






