Gericht stoppt Linke-Pressemitteilung über AfD-Politiker nach Parkinson-Vorfällen
Silvester SeipGericht stoppt Linke-Pressemitteilung über AfD-Politiker nach Parkinson-Vorfällen
Ein Rechtsstreit zwischen AfD- und Linken-Politikern in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass zwei Kreisverbände der Linken Teile einer umstrittenen Pressemitteilung nicht länger neu veröffentlichen dürfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, wonach AfD-Abgeordnete die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners nachgeahmt haben sollen.
Der Konflikt eskalierte im April 2025 während einer Landtagssitzung. Der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn warf zwei AfD-Politikern vor, seine durch Parkinson verursachten Bewegungsstörungen imitiert zu haben. Seine Partei veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde – darunter auch die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“.
Ein Gericht erster Instanz hatte den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und die Verwendung dieses Ausdrucks gestattet. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Linke habe die Vorwürfe der Spottaktionen nicht beweisen können. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und stuften die Behauptung weder als eindeutig wahr noch als falsch ein.
Dreizehn AfD-Abgeordnete erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Linke. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihre Persönlichkeitsrechte durch die streitigen Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien. Zwar räumten die Richter ein, dass Politiker einer schärferen öffentlichen Kritik standhalten müssten – persönliche Beleidigungen gingen jedoch zu weit.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linken vor, mit „falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“, und reagierte damit auf die Gerichtsentscheidung.
Die Linke muss nun davon Abstand nehmen, Teile der ursprünglichen Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Kritik – selbst in hitzigen Debatten. Die einstweilige Verfügung richtet sich konkret gegen die beiden im Verfahren genannten Kreisverbände.






