Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieinvestitionen
Goran BolnbachGericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieinvestitionen
Streit um Entscheidungsbefugnisse bei Energie und Wasser Potsdam: Regionalgericht stützt Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam
Ein Rechtsstreit über die Entscheidungsgewalt bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat das Landgericht Potsdam auf die Seite des Mehrheitsgesellschafters Stadtwerke Potsdam gestellt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Aufsichtsrat mehr Einfluss auf große Investitionen haben sollte – darunter eine 1,3-Milliarden-Euro-Wende hin zu erneuerbaren Energien. Der Minderheitsgesellschafter Edis hatte die bestehende Struktur angefochten, doch das Gericht deutete an, dass seine Klagen voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Der Konflikt eskalierte, nachdem EWP Pläne bekannt gab, rund 1,3 Milliarden Euro in die Umstellung seiner Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Quellen zu investieren. Ein beträchtlicher Teil – 375 Millionen Euro – soll in die nachhaltige Modernisierung der Fernwärme fließen, wofür möglicherweise ein Kredit nötig wäre. Edis argumentierte, der Aufsichtsrat sei bei diesen Entscheidungen nicht ordnungsgemäß einbezogen worden, was die Rechte der Minderheitsgesellschafter verletze.
Die vorsitzende Richterin widersprach dieser Auffassung und betonte, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen sich an den Mehrheitsverhältnissen der Gesellschafter und der Risikoverteilung orientieren müssten. Laut Gericht solle die Gesellschafterversammlung das primäre Entscheidungsgremium bleiben, während der Aufsichtsrat auf Beratungs- und Kontrollfunktionen beschränkt bleibe. Edis entgegnete, die Satzung der EWP sehe bereits eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats vor, um Minderheitsinteressen zu schützen.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Beide Seiten werden nun zu den vorgebrachten Argumenten Stellung nehmen, eine Entscheidung wird frühestens im Oktober erwartet. Damit bleibt der Streit vorerst ungelöst.
Die vorläufige Haltung des Gerichts stärkt die Position der Stadtwerke Potsdam bei der strategischen Ausrichtung der EWP. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte das Unternehmen seine Investitionen in erneuerbare Energien ohne erweiterte Aufsicht durch den Aufsichtsrat vorantreiben. Die Entscheidung wird maßgeblich prägen, wie künftig weitreichende Beschlüsse innerhalb der Unternehmensführung gefasst werden.






