01 May 2026, 20:33

Gericht kippt NPD-Kundgebungsverbote – Versammlungsfreiheit siegt über NS-Symbolik

Eine Gruppe von Menschen mit Masken und Schildern protestiert vor einem Gebäude mit Glaswänden und -türen, begleitet von Texttafeln, Kameras und einem Hund.

Gericht kippt NPD-Kundgebungsverbote – Versammlungsfreiheit siegt über NS-Symbolik

Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Teile der Auflagen für eine rechtsextreme Kundgebung der NPD gekippt. Die Stadt hatte ein Verbot für bestimmte Kleidung und Parolen erlassen, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Die Richter urteilten, dass diese Maßnahmen zu weit gingen und die Versammlungsfreiheit unzulässig einschränkten.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob die Beschränkungen auf, nachdem es den Versuch der Stadt geprüft hatte, die Kundgebung zu regulieren. Die Behörden hatten Kleidung mit Aufschriften verboten, die bei teilweiser Verdeckung Abkürzungen verbotener NS-Gruppierungen ergaben. Zudem strich das Gericht Verbote für Parolen, die verbotene NS-Parteien verherrlichten oder wiederbeleben sollten.

Die Stadt legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, doch der Eilantrag wurde abgelehnt. Beide Gerichte waren sich einig, dass die Auflagen rechtswidrig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingriffen.

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Tobias Pollmann, Leiter der Öffentlichen Ordnung in Braunschweig, nahm das Urteil zur Kenntnis. Er bedauerte die Entscheidung, betonte jedoch, dass sie zu respektieren sei. Pollmann wies zudem darauf hin, wie der Fall die engen rechtlichen Grenzen bei der Regulierung von Versammlungen aufzeigt – selbst in sensiblen Fällen.

Das Urteil schränkt die Möglichkeiten der Stadt ein, bei künftigen Kundgebungen Symbole und Parolen zu beschränken. Die NPD-Veranstaltung wird nun ohne die umstrittenen Verbote stattfinden. Rechtsexperten könnten den Fall auf seine Bedeutung für die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Einschränkungen extremistischer Symbolik prüfen.

Quelle