Gericht kippt Berichterstattungsverbot für rechtsextreme Kampfsportveranstaltung

Birte Schüler
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Ein Mann im Anzug und Krawatte steht an einem Rednerpult und hält ein Mikrofon in der Hand, mit einem Banner "Trumpan Bürgerrechts-Symposium" dahinter und einer Person, die eine Videokamera bedient, rechts von ihm.Birte Schüler

Gericht kippt Berichterstattungsverbot für rechtsextreme Kampfsportveranstaltung

Ein deutsches Gericht hat ein polizeiliches Verbot der Medienberichterstattung über den JN-Kampfsporttag 2025, eine Veranstaltung mit Verbindungen zur rechtsextremen Gruppe Junge Nationalisten, gekippt. Das Verwaltungsgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Journalisten die Teilnahme und Berichterstattung über das Treffen ermöglicht. Das Urteil unterstreicht die Spannung zwischen Pressefreiheit und polizeilichen Einschränkungen.

Auslöser des Verfahrens war ein Verbot der Polizei, Hubsteige oder Drohnen zur fotografischen Dokumentation der Veranstaltung einzusetzen. Die Behörden begründeten dies damit, dass eine solche Berichterstattung die Rechte der Teilnehmer beeinträchtigen könnte. Das Gericht hielt diese Begründung jedoch für rechtlich nicht haltbar.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit auch kritische Berichterstattung zulasse – selbst wenn die Betroffenen dies ablehnen. Die Teilnehmer hätten, so die Richter, bei einer öffentlichen Veranstaltung kein schutzwürdiges Interesse an Privatsphäre. Wer sich an einer solchen beteilige, müsse damit rechnen, gesehen und dokumentiert zu werden.

Zudem stellte das Gericht die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Verbots infrage. Es kam zu dem Schluss, dass die Polizei nicht befugt sei, Veranstalter oder Teilnehmer vor medialer Überprüfung abzuschirmen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt dem Beklagten eine Frist von zwei Wochen, um Berufung einzulegen.

Öffentliche Unterlagen geben nur vage Auskunft über die weiteren politischen Ziele der Jungen Nationalisten – darunter ihr Fokus auf die Entwicklung einer "abgehärteten Willenskraft" für langfristigen Widerstand.

Die einstweilige Verfügung sichert Journalisten nun die unbehinderte Berichterstattung über den JN-Kampfsporttag 2025 ohne polizeiliche Auflagen. Die Entscheidung stärkt den verfassungsmäßigen Schutz der Medien bei der Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen. Etwaige weitere rechtliche Schritte müssen innerhalb der zweiwöchigen Berufungsfrist eingereicht werden.

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