Gericht gibt Journalistin in Verleumdungsstreit mit Ex-Politiker Stefan Gelbhaar recht
Goran BolnbachGericht gibt Journalistin in Verleumdungsstreit mit Ex-Politiker Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat in einem viel beachteten Verleumdungsprozess zugunsten der Journalistin Klara Schedlich entschieden. Streitgegenstand waren Äußerungen, die sie über den ehemaligen Politiker Stefan Gelbhaar gemacht hatte, dessen Karriere im Zuge von #MeToo-Vorwürfen endete. Viele dieser Vorwürfe stellten sich später als unbegründet heraus.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB Aussagen über Gelbhaar getätigt hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg urteilte nun, dass sie bestimmte Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen wiederholen dürfe.
Gelbhaar hatte die #MeToo-Vorwürfe stets bestritten und sie als falsch zurückgewiesen. Die Kontroverse kostete ihn seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025, woraufhin er das Parlament bereits im selben Jahr vorzeitig verließ. Der RBB entschuldigte sich später für die Ausstrahlung unbelegter Behauptungen gegen ihn.
Trotz dieser Entschuldigung ermöglicht das aktuelle Urteil Schedlich, Teile ihrer ursprünglichen Aussage aufrechtzuerhalten. Der Richterspruch stellt zwar einen juristischen Erfolg für die Journalistin dar, doch Gelbhaars politische Laufbahn war durch die Vorwürfe bereits zerstört worden. Der Fall zeigt, wie nachhaltig sich umstrittene Behauptungen auswirken können – selbst wenn sich einige später als haltlos erweisen. Die Entschuldigung des RBB bleibt zwar dokumentiert, doch das Urteil klärt, welche Aussagen Schedlich öffentlich wiederholen darf.






