Geladene Schusswaffe bei Zollkontrolle auf der A30 entdeckt
Zollbeamte haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A30 eine illegale Schusswaffe sichergestellt. Die Entdeckung erfolgte am Rastplatz Bentheimer Wald in der Nähe der deutschen Grenze. Den beiden Insassen des Fahrzeugs drohen nun strafrechtliche Ermittlungen nach dem strengen deutschen Waffengesetz.
Der Vorfall begann, als Beamte des Hauptzollamts Osnabrück ein Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen anhielten. Beide Insassen bestritten, Waffen, Drogen oder größere Bargeldbeträge bei sich zu führen.
Bei der Durchsuchung des Wagens wurde eine geladene Schusswaffe im Fußraum der Rücksitzbank gefunden. Die Waffe war mit einem Magazin, 17 Patronen, einem Zielgerät und Einweghandschuhen ausgestattet. Die Behörden gingen umgehend von Verstößen gegen das Waffengesetz aus.
Nach deutschem Recht wird der unerlaubte Besitz einer Schusswaffe mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Bei Verstößen gegen Vorschriften zum Erwerb, Besitz oder Umgang mit Waffen kommen zusätzliche Strafen hinzu. Die Waffe und die Munition wurden beschlagnahmt, und es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der strengen Waffengesetze in Deutschland. Das Verfahren wird nach dem Waffengesetz weitergeführt, wobei den Beteiligten Haftstrafen oder Geldbußen drohen. Die Behörden setzen ihre Kontrollen im Grenzgebiet fort, um den illegalen Transport von Gegenständen zu unterbinden.






