Gefangener entkommt bei Hafturlaub – und scheitert nach Stunden in Italien
Silvester SeipGefangener entkommt bei Hafturlaub – und scheitert nach Stunden in Italien
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Seine kurze Freiheit endete weniger als einen Tag später mit einem Unfall in Italien. Der Vorfall wirft Fragen zu den Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen auf.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch die im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz festgelegte Mindesthaftdauer von acht Jahren für einen Urlaub erreicht. Die Gefängnisbehörden stuften ihn als gering fluchtgefährdet ein. Bereits 38 begleitete Ausgänge hatte er zuvor ohne Zwischenfälle absolviert.
Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum mit seinem eigenen Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war. Seine Flucht endete abrupt nach einem Verkehrsunfall in der norditalienischen Region Venetien. Kurze Zeit später wurde er wieder gefasst.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen äußerte später Unverständnis darüber, wie die Flucht überhaupt möglich gewesen sei. Nach Landesrecht können zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene nach zehn Jahren Urlaub beantragen – über die Gewährung entscheidet eine individuelle Prüfung.
Benjamin F. befindet sich inzwischen wieder in Haft. Die Flucht und die schnelle Wiederergreifung lenken den Blick auf die Bedingungen, unter denen auch Hochsicherheitshäftlinge vorübergehend beurlaubt werden. Ob es Änderungen an den bestehenden Verfahren geben wird, haben die Behörden bisher nicht bekannt gegeben.






