05 June 2026, 11:23

EU führt neue Zollgebühren für Online-Einkäufe aus Drittländern ein

Ab dem 1. Juli: Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU werden teurer

EU führt neue Zollgebühren für Online-Einkäufe aus Drittländern ein

Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU werden für Verbraucher in der Union teurer. Ab Juli 2023 gelten schrittweise neue Zollgebühren und Einfuhrbestimmungen. Die Änderungen zielen darauf ab, Kontrollen und Abfertigungsverfahren in allen Mitgliedstaaten bis 2028 zu vereinheitlichen.

Ab dem 1. Juli 2023 wird für Sendungen unter 150 Euro aus Drittländern eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie fällig – zusätzlich zur bestehenden Einfuhrumsatzsteuer. Dies markiert den ersten Schritt eines umfassenden Plans, um die Überwachung von Kleinstsendungen zu verschärfen.

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Am 1. November 2026 folgt eine weitere Zollabgabe, deren Höhe die Europäische Kommission noch festlegen muss. Diese Maßnahmen bleiben bis 2028 in Kraft, wenn alle EU-Länder voraussichtlich sämtliche eingehende Sendungen vollständig prüfen und abfertigen werden.

Innerhalb der EU sind die meisten Waren zollfrei im Umgang – ausgenommen etwa Kaffee, Alkohol, Tabak und Ersatzprodukte. Durch die neuen Regeln könnten günstige Importe jedoch unwirtschaftlich werden, da die zusätzlichen Gebühren die Preise in die Höhe treiben. Verbraucher sollten vor dem Kauf die rechtlichen Hinweise und Lieferbedingungen des Händlers prüfen, da bei Bestellungen aus Drittländern oft schlechtere Verbraucherrechte gelten. Rückgaben, Erstattungen oder Garantieansprüche könnten sich unter diesen Bedingungen als schwieriger erweisen.

Die stufenweise Einführung der Zollgebühren wird die Kosten für EU-Kunden erhöhen, die bei Händlern außerhalb der Union einkaufen. Besonders günstige Kleinstsendungen könnten sich durch die Zusatzkosten nicht mehr lohnen. Das vollständige System soll bis 2028 etabliert sein, sobald alle Mitgliedstaaten die neuen Kontrollvorschriften vollständig umsetzen.

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