Dreieinhalb Jahre Haft für Betrug mit einer Million Euro Kurzarbeitergeld
Goran BolnbachKurzarbeit-Bezug: Mann in Niedersachsen verurteilt - Dreieinhalb Jahre Haft für Betrug mit einer Million Euro Kurzarbeitergeld
Ein 48-jähriger Geschäftsführer aus Niedersachsen ist wegen betrügerischen Bezugs von Kurzarbeitergeld zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn in 14 Fällen des Betrugs schuldig – dabei hatte er fast eine Million Euro an illegal erwirtschafteten Geldern kassiert. Im Rahmen des Urteils beschlagnahmten die Behörden zudem 845.000 Euro beim Angeklagten.
Zwischen 2021 und 2025 gerieten rund 1.200 Unternehmen in Niedersachsen wegen des Verdachts auf Missbrauch von Kurzarbeitergeld in den Fokus der Ermittler. In 187 dieser Fälle kam es laut Angaben der Staatskanzlei und der Bundesagentur für Arbeit zu strafrechtlichen Anklagen.
Der verurteilte Geschäftsführer hatte Kurzarbeitergeld beantragt, obwohl seine Mitarbeiter weiterhin regulär beschäftigt waren. Die Ermittler deckten auf, dass er etwa 800.000 Euro in bar abgehoben hatte – Gelder, die er angeblich für private Ausgaben verwendete. Insgesamt hatte er durch die betrügerische Praxis rund eine Million Euro an Leistungen und Sozialabgaben erhalten.
Das Gericht ordnete die Einziehung von 845.000 Euro an, was das Ausmaß des Betrugs widerspiegelt. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, den Missbrauch von Kurzarbeitergeld während wirtschaftlicher Krisenzeiten konsequent zu verfolgen.
Das Urteil steht im Kontext einer breiten Welle von Ermittlungen gegen Leistungsbetrug in Niedersachsen. Innerhalb von fünf Jahren wurden Hunderte Unternehmen überprüft, wobei ein beträchtlicher Teil mit juristischen Konsequenzen rechnen musste. Die Entscheidung sendet ein deutliches Signal aus: Wer öffentliche Förderprogramme ausnutzt, muss mit harten Strafen rechnen.






