Drei Personen auf Müngstener Brücke lösen Bahn-Chaos und hohe Kosten aus
Antoinette HettnerDrei Personen auf Müngstener Brücke lösen Bahn-Chaos und hohe Kosten aus
Drei Personen auf Gleisanlagen der Müngstener Brücke gesichtet – Bahnverkehr für 41 Minuten unterbrochen
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei beobachtet, wie sie unbefugt die Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke betraten. Der Vorfall führte zu einer 41-minütigen Sperrung der Strecke und löste einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr aus.
Gegen 12:05 Uhr meldeten mehrere Zeugen, zwei Erwachsene und ein Kind in dem abgesperrten Gleisbereich gesehen zu haben. Die Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Warn- und Verbotszeichen stets zu beachten seien.
Aufgrund des unbefugten Betretens mussten die Behörden den Zugverkehr zwischen 12:09 und 12:50 Uhr einstellen. Vor Ort waren die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie Feuerwehren aus Solingen und Remscheid im Einsatz.
Die Kosten für den Einsatz summierten sich schnell: Die Feuerwehr Solingen stellte 656 Euro in Rechnung, die Bundespolizei verzeichnete 99,60 Euro an Betriebskosten. Die Wuppertaler Polizeidirektion berechnete jedem der beteiligten Erwachsenen 118,50 Euro. Gegen die beiden Erwachsene wurden mittlerweile Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens der Gleisanlagen eingeleitet.
Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erlassen. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Auslagen geltend gemacht werden, hat jedoch keinen Zeitplan für eine Entscheidung genannt.
Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen, darunter die Unterbrechung des Zugverkehrs und einen aufwendigen Einsatz der Rettungskräfte. Die Behörden warnen vor den Gefahren und finanziellen Folgen unbefugten Betretens von Bahnanlagen. Der Fall wird weiterhin geprüft, erste Kosten wurden bereits den Verantwortlichen auferlegt.






