07 June 2026, 14:27

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verpasst EU-Frist für Einführung neuer Lohntransparenzgesetze

Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist zur Umsetzung neuer Lohntransparenzregeln verpasst. Die Vorschriften hätten bis Sonntag, den 2. Juni 2026, in nationales Recht überführt werden müssen, doch das Land kam dieser Verpflichtung nicht nach. Damit verstößt Deutschland seit Montag, dem 3. Juni 2026, gegen EU-Recht.

Als nächsten Schritt muss die Europäische Kommission entscheiden, ob sie rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung einleitet.

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie zielt darauf ab, Lohnungleichheit zu bekämpfen, indem Unternehmen verpflichtet werden, Gehaltsinformationen offenzulegen. Nach den neuen Regeln müssen Arbeitgeber künftig Bewerbern die Einstiegsgehälter mitteilen. Zudem ist es ihnen untersagt, Kandidaten nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen.

Beschäftigte erhalten das Recht, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern müssen regelmäßig über ihre Gender-Pay-Gap berichten. Trotz dieser Vorgaben räumte Familienministerin Karin Prien ein, dass die Regeln mit möglichst wenig Bürokratie umgesetzt werden müssten.

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Deutschland plant nun, die Maßnahmen Anfang 2027 einzuführen, wobei die vollständige Umsetzung bis Juni 2028 erfolgen soll. Die Verzögerung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer – ein höherer Unterschied als der EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent, wie aus den Eurostat-Zahlen von 2024 hervorgeht.

Die Europäische Kommission wird nun prüfen, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte die Richtlinie umgesetzt werden, müssten Unternehmen ihre Gehaltsstrukturen offener darlegen. Die Regeln sollen die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der gesamten EU verringern.

Quelle