16 February 2026, 13:28

Bürgergeld-Urteil: Studierende bleiben auch ohne aktives Studium ausgeschlossen

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Landessozialgericht Klarstellung: Kein Grundeinkommen für Studenten - Bürgergeld-Urteil: Studierende bleiben auch ohne aktives Studium ausgeschlossen

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die strengen Anspruchsvoraussetzungen für das deutsche Bürgergeld präzisiert. Die Entscheidung bestätigt, dass Studierende – selbst wenn sie ihr Studium nicht aktiv betreiben – weiterhin von Sozialleistungen ausgeschlossen bleiben. Der Fall betraf einen 37-jährigen Mann aus Münster, der nach seiner Immatrikulation in einem Studiengang zur Rückzahlung von 2.400 Euro aufgefordert worden war.

Der Mann hatte vor Beginn seines Studiums Bürgergeld bezogen. Die Behörden argumentierten später, er müsse die Gelder zurückerstatten, da seine Einschreibung ihn vom Leistungsbezug ausschließe. Das Gericht sprach ihn jedoch vom Vorwurf grober Fahrlässigkeit wegen unterlassener Meldung seines Studentstatus frei.

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Nach den geltenden Regeln reicht bereits die Immatrikulation in einem theoretisch förderfähigen Studiengang aus, um Ansprüche auf Sozialleistungen zu blockieren. Dies gilt selbst dann, wenn Studierende keine Lehrveranstaltungen besuchen oder kein BAföG erhalten. Auch wer ein Zweitstudium aufnimmt und damit keinen BAföG-Anspruch hat, kann kein Bürgergeld beziehen.

Das Urteil ließ Sonderfälle wie Menschen mit Behinderungen oder schweren psychischen Erkrankungen, die ein nicht gefördertes Hochschulstudium verfolgen, unberücksichtigt. Auch für diese Gruppen ergaben sich daraus keine rechtlichen Änderungen.

Die Entscheidung unterstreicht die bestehenden Einschränkungen für Studierende beim Bezug von Sozialleistungen. Allein die Immatrikulation – unabhängig von der tatsächlichen Studienaktivität – führt zum Ausschluss vom Bürgergeld. Der betroffene Mann muss die 2.400 Euro zwar nicht zurückzahlen, doch die grundsätzlichen Ausschlussregeln bleiben unverändert.