19 April 2026, 02:33

Bundestag beschließt beschleunigte Anerkennung ausländischer Gesundheitsabschlüsse

Alte Postkarte mit einer Briefmarke, die an ein Krankenhaus in Leipzig, Deutschland, adressiert ist und Text sowie Postzeichen enthält.

Bundestag beschließt beschleunigte Anerkennung ausländischer Gesundheitsabschlüsse

Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen beschleunigen soll. Die Reform richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen und soll durch Bürokratieabbau und digitale Verfahren die Abläufe vereinfachen. Befürworter betonen, dass damit sowohl für Fachkräfte als auch für Behörden die Prozesse erleichtert werden.

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Der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachte Gesetzentwurf wurde am Donnerstag angenommen. Ziel ist es, die Anerkennung von Qualifikationen zu standardisieren und papierbasierte Systeme durch digitale Arbeitsabläufe zu ersetzen. Dadurch sollen unnötige Hürden für Antragstellende und Verwaltungsstellen abgebaut werden.

Nach den neuen Regelungen können die Bundesländer die Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten bereits vor Abschluss ihrer beruflichen Qualifikation prüfen. Diese Änderung soll es den Kandidaten ermöglichen, die Anforderungen früher im Verfahren zu erfüllen. Bevor das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft tritt, bedarf es jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Regierungskoalition und die Grünen unterstützten das Vorhaben, während die rechtspopulistische AfD dagegen stimmte. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung.

Das Gesetz führt einheitliche Standards und digitale Instrumente für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufsabschlüsse ein. Es soll – vorbehaltlich der finalen Zustimmung durch den Bundesrat – Ende 2026 in Kraft treten. Die Neuerungen werden voraussichtlich den Einstieg von Fachkräften in das deutsche Gesundheitssystem beschleunigen und effizienter gestalten.

Quelle