Bundesrat will Apothekenreform revolutionieren – mehr Rechte für Krankenhausapotheken
Silvester SeipBundesrat will Apothekenreform revolutionieren – mehr Rechte für Krankenhausapotheken
Der deutsche Bundesrat drängt auf weitreichende Änderungen an der bevorstehenden Apothekenreform. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Regeln für die Herstellung und den Vertrieb parenteraler Arzneimittel zu lockern. Die aktuellen Beschränkungen auf Zytostatika, so die Argumentation, schaffen unnötige Hürden für Apotheken und Krankenhausapotheken gleichermaßen.
Bisher dürfen nur Zytostatika von Krankenhausapotheken im Auftrag hergestellt und geliefert werden. Der Bundesrat fordert nun, dies auf alle gebrauchsfertigen parenteralen Zubereitungen auszuweiten. Zudem schlägt er vor, dass Auftrags- und Produktionsapotheken räumlich nah an ihren Einsatzorten angesiedelt bleiben sollten, um zu verhindern, dass einige wenige Großanbieter die Online-Apotheke dominieren.
Kritiker warnen jedoch vor der Gefahr sogenannter "Gummistempel-Apotheken" – Einrichtungen, die Produktionsaufträge ohne ausreichende Kontrolle absegnen. Besonders betroffen wären Apotheken mit eigenen sterilen Laboren, die derzeit patientenindividuelle parenterale Medikamente herstellen. Aktuelle Daten dazu, wie viele öffentliche Apotheken solche Labore noch betreiben und wie sich ihre Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, liegen nicht vor.
Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, dass Krankenhausapotheken als Auftragshersteller alle parenteralen Arzneimittel liefern dürfen – nicht nur Zytostatika. Dies würde einen deutlichen Wandel in der Zubereitung und Verteilung dieser Medikamente in Deutschland bedeuten.
Sollten die Reformen umgesetzt werden, würde dies die Handhabung parenteraler Arzneimittel in Deutschland grundlegend verändern: Krankenhausapotheken erhielten erweiterte Produktionsrechte, während kleinere Labore mit neuem Wettbewerbsdruck konfrontiert wären. Nun liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, die praktischen Vorteile gegen die Risiken einer Marktkonzentration abzuwägen.






