BGH verhandelt über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Algorithmen sein?
Antoinette HettnerBGH verhandelt über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Algorithmen sein?
Bundesgerichtshof prüft Streit um Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt einen Rechtsstreit über die Transparenz der Kredit-Scoring-Verfahren der Schufa. Fünf Kläger werfen dem Unternehmen vor, die Offenlegung der Berechnungsmethoden erfülle nicht die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie detailliert Verbraucher über algorithmische Entscheidungen informiert werden müssen, die ihr finanzielles Leben beeinflussen.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das ältere, komplexere System soll bis Ende 2028 schrittweise abgeschafft werden.
Die Kläger argumentieren, die aktuellen Erläuterungen der Schufa böten zu wenig Einblick in die Logik der Berechnungen. Das Unternehmen betont hingegen, seine Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Vorgaben und gingen sogar über künftige Transparenzregeln hinaus. Ab November 2026 gelten strengere rechtliche Anforderungen für solche Bewertungssysteme.
Nun muss der BGH entscheiden, ob die bisherigen Offenlegungen der Schufa den DSGVO-Transparenzpflichten genügen. Das Urteil wird maßgeblich beeinflussen, wie datenbasierte Bewertungen durchgeführt werden und welche Informationen Verbrauchern zugänglich gemacht werden müssen.
Die Entscheidung könnte richtungsweisend für automatisierte Entscheidungsverfahren nach der DSGVO sein. Sie wird festlegen, wie detailliert Unternehmen wie die Schufa über ihre Scoring-Methoden informieren müssen. Das Ergebnis könnte Millionen Verbraucher betreffen, die auf Bonitätsprüfungen für Kredite, Mietverträge und andere Finanzdienstleistungen angewiesen sind.






