11 February 2026, 03:10

Betrunkener ohne Führerschein und Versicherungsschutz von Polizei gestoppt

Ein halbes Gehalt Offizier steht auf einem Papier mit Wörtern und Zahlen, hält eine Zigarette und einen Stock, nach dem Essen mit Captain Broad.

Betrunkener ohne Führerschein und Versicherungsschutz von Polizei gestoppt

40-Jähriger aus Markoldendorf mit unversichertem Fahrzeug und ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss gestoppt

Am Donnerstagnachmittag, dem 13. März 2025, wurde ein 40-jähriger Mann aus Markoldendorf von der Polizei in Kleekamp angehalten, als er ein unversichertes Fahrzeug steuerte. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er weder einen gültigen Führerschein besaß noch die gesetzliche Promillegrenze einhielt. Gegen ihn wurden umgehend rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Vorfall ereignete sich, als eine Streife in Kleekamp einen Wagen kontrollierte, der für eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen war. Der Fahrer, ein ortsansässiger Mann, zeigte deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest bestätigte einen Wert von 0,76 Promille – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert für Trunkenheit am Steuer.

Bei weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht versichert war. Zudem gab der Mann zu, keinen Führerschein zu besitzen. Nach deutschem Verkehrsrecht stellt das Fahren ohne Führerschein eine Straftat dar, während das Fahren ohne Versicherungsschutz mit Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann, sofern vorsätzlich gehandelt wurde.

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Die Behörden haben gegen den Fahrer mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Konsequenz wurde ihm die Führung von Kraftfahrzeugen, für die ein Führerschein erforderlich ist, untersagt.

Der Fall wird nun juristisch weiterverfolgt. Dem Mann drohen Anklagen wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrens ohne Führerschein und der Nutzung eines unversicherten Fahrzeugs. Bei einer Verurteilung muss er mit hohen Geldstrafen, dem Entzug der Fahrerlaubnis und möglicherweise einer Haftstrafe rechnen. Bei Wiederholungstaten könnte ihm ein lebenslanges Fahrverbot drohen.